Informationen zur beruflichen Betreuung

Die Betreuungsstelle ist immer wieder auf der Suche nach geeigneten und engagierten beruflichen Betreuerinnen/ beruflichen Betreuern.

Das Aufgabengebiet umfasst die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder zum Teil nicht mehr selbstständig regeln können. Berufsbetreuer sind verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Betreuung, die Erstellung von Berichten und die Vertretung des Betreuten gegenüber Behörden und Dritten. Ziel ist es, das Wohl des Betroffenen und dessen Wünsche zu gewährleisten.

Wer noch keine berufsmäßigen Betreuungen führt, sollte sich zunächst per Mail: betreuungsstelle@stadt.wuerzburg.de
bei der Betreuungsstelle melden, damit wir Sie im Rahmen einer Beratung über das Berufsbild und das Registrierungsverfahren informieren und auf Ihre individuelle Situation eingehen können.
Für einen Registrierungsantrag als Neubetreuer:innen stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
 

Unterlagen/Vordrucke Neubetreuer:innen

Überblick der Tätigkeit der beruflichen Betreuerin/des beruflichen Betreuers

Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen für die Ausübungen der Tätigkeit der beruflichen Betreuerin/des beruflichen Betreuers geben.
Wir informieren Sie auch gerne persönlich. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.


Registrierungsnotwendigkeit

Seit dem 01.01.2023 müssen sich berufliche Betreuerinne/berufliche Betreuer bei ihrer Stammbehörde registrieren lassen. Die Registrierung ist für selbstständige berufliche Betreuerinnen/berufliche Betreuer wie auch für Vereinsbetreuerinnen/Vereinsbetreuer vorgesehen. Sie stellt eine Berufszulassung dar, für die es bisher keine Vorgängerregelung gab. Die Regelung findet sich in § 23 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).
https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Registrierungexterner Link

Registrierungsvoraussetzungen

Die Registrierung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Stammbehörde gem. § 24 Abs. 1 S. 1 BtOG 
 

3. Antrag_Registrierung-Neubetreuer 3. Antrag_Registrierung-Neubetreuer, 154 KB

Mit dem Antrag beizubringen sind:

  • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetz (BZRG) Belegart O, das nicht älter als drei Monate sein soll, Eine Beantragung ist online oder bei der Stadt Würzburg möglich: https://www.wuerzburg.de/rathaus/buergerbuero/weitereleistungen/informationen/fuehrungszeugnis
  • eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung (ZPO), die nicht älter als drei Monate sein soll. Eine Beantragung ist unter folgender Website möglich: https://www.vollstreckungsportal.de/zponf/allg/willkommen.jsfexterner Link
  • eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
  • eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde, und
  • geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 BtOG erforderlichen Sachkunde.

Zudem hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Stammbehörde den beabsichtigen zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur seiner beruflichen Betreuertätigkeit mitzuteilen. 

Die Voraussetzungen für eine Registrierung als berufliche Betreuerin/beruflicher Betreuer sind gem. § 23 Abs. 1 BtOG:

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit
  • eine ausreichende Sachkunde für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer und
  • eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall und von einer Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

Die persönliche Eignung wird im Rahmen eines Gesprächs bei der Betreuungsstelle geprüft. Die Prüfung der Zuverlässigkeit erfolgt durch die Vorlage bestimmter Unterlagen und Erklärungen.

Zuständige Stammbehörde

Wer beruflich Betreuungen führen möchte, muss sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Die Betreuungsstelle der Stadt Würzburg ist gemäß § 24 Abs. 4 BtOG zuständig, wenn

  1. der Geschäftssitz (Betreuungsbüro oder einer Kanzlei) im Stadtgebiet der Stadt Würzburg ist oder errichtet werden soll.
  2. es keinen Geschäftssitz gibt, aber der Wohnsitz im Stadtgebiet der Stadt Würzburg ist.

Eine Postfachadresse ist hierfür ohne Bedeutung.

Sachkunde

Eine berufliche Betreuerin/ein beruflicher Betreuer muss in der Lage sein, die betreute Person in allen vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen rechtlich zu vertreten. Daher sind umfangreiche Sachkundenachweise auf verschiedenen Gebieten erforderlich:

  • Kenntnisse des Betreuungs- und Unterbringungsrechts, des dazugehörigen Verfahrensrechts sowie auf den Gebieten der Personen- und Vermögenssorge
  • Kenntnisse des sozialrechtlichen Unterstützungssystems und
  • Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen und von Methoden zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung

Umfang und Inhalt des Sachkundenachweises wurde in Anlage zur Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) festgelegt. Einen Überblick finden Sie hier:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Sachkundenachweisexterner Link

Sollten Sie in den oben genannten Bereichen bereits Fortbildungen oder Seminare absolviert haben, können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Sachkunde im Sinne des § 7 Abs. 4 BtRegV bei Ihrer zuständigen Stammbehörden stellen.

1. Antrag-auf-Anerkennung-anderweitiger-Nachweise-nach-§-7-absatz-4-btregv 1. Antrag-auf-Anerkennung-anderweitiger-Nachweise-nach-§-7-absatz-4-btregv, 115 KB

Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen sind von dem Nachweis der Sachkunde befreit.

Gebühren

Für die Registrierung wird bei Erteilung des Bescheides eine Gebühr von 200,-€ erhoben.

Weitere Gebühren können anfallen, wenn ein Vorab-Bescheid zur Feststellung der Sachkunde (gem. § 7 Abs. 4 BtRegV) beantragt wird oder ein Registrierungsbescheid widerrufen oder zurückgenommen werden muss.

Informationen zu beruflichen Betreuungen

Um regelmäßig weiterführende Informationen zu erhalten, melden Sie sich bei der Mailing-Liste "Betreuungsrecht" der Uni Bochum an:
ANMELDUNG ZUR MAILINGLISTEexterner Link (externer Link)

Vergütung

Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation der Betreuerin/des Betreuers und der Fallkonstellation in pauschalierter Form auf Grundlage des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG).

Die Bezirksrevisorin/der Bezirksrivisor des am Sitz oder hilfsweise am Wohnsitz der beruflichen Betreuerin/des beruflichen Betreuers zuständigen Amtsgerichts stellt auf Antrag der Betreuerin /des Betreuers nach dessen Registrierung fest, nach welcher Vergütungstabelle sich die von diesem zu beanspruchenden Vergütungen richten. Diese Feststellung gilt für das gerichtliche Verfahren zur Festsetzung der Vergütung bundesweit. Die Feststellung oder Änderung wirkt auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück (§ 8 VBVG). Das Ergebnis ist der Stammbehörde mitzuteilen.

Hier können Sie selbst prüfen, welche Vergütung Sie mit Ihrem jeweiligen Ausbildungs- oder Studienberuf erhalten können. Bei weiteren Fragen lassen Sie sich über das zuständige Amtsgericht, Abteilung Rechtspfleger beraten.

Software für Betreuer:innen

Sehr empfehlenswert ist die Nutzung geeigneter Software für Betreuer:innen. Es gibt verschiedene Anbieter, die zum Teil in Verbindung mit der Mitgliedschaft in einem Berufsverband vergünstigte Konditionen anbieten: BUTLER, BDB at work, BT Professionell oder PLESOFT (Aufzählung ist nicht vollständig).

Bedarf an Berufsbetreuer:innen

Es besteht immer wieder Bedarf an zusätzlichen qualifizierten und motivierten beruflichen Betreuerinnen/beruflichen Betreuern.
Bitte senden Sie uns Ihre Interessensbekundung per Mail an: betreuungsstelle@stadt.wuerzburg.de

Weiterführende Informationen und Links:

Verordnung über die Registrierung von Beruflichen Betreuern (Betreuerregistrierungsverordnung-BTRegV)externer Link

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