Kriegsopferfürsorge - Wann habe ich Anspruch auf Kriegsopferfürsorgeleistungen?
Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Familienmitglieder der Beschädigten erfasst.
Voraussetzung ist, dass
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Beschädigte wegen der Schädigung
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Hinterbliebene wegen des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.
Wo kann ich Leistungen beantragen?
Buchstabe A - Z, Telefon: 0931 / 37-3938
Zimmer-Nr. 120 im 1. Stock des Sozialen Ämtergebäudes, Karmelitenstraße 43, 97070 Würzburg.
Für weitere Hilfearten der Kriegsopferfürsorge sind die Hauptfürsorgestelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) -Region Unterfranken, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg (Telefon: 09 31 41 07 - 01)- oder der Bezirk Unterfranken zuständig.
Allgemeine Auskünfte über Hilfen für Kriegsopfer und das Soziale Entschädigungsrecht erhalten Sie u.a. vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Übersetzung Kriegsopferfürsorge in Leichter Sprache
Kriegsopferfürsorge, 586 KB