Leistungen für Asylbewerber
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und dort auf exterritorialem Gebiet festgehalten werden, bevor über ihre Einreise entschieden ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 23 Abs. 1, 24 oder 25 Abs. 4, 4a Aufenthaltsgesetz besitzen, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz besitzen, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurück liegt
- eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, oder
- Ehegatten oder minderjährige Kinder der oben genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
Welche Ansprüche habe ich?
Ihre Ansprüche auf Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts sind im AsylbLG geregelt.
Anspruch besteht insbesondere auf
- Grundleistungen : Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Leistungen zur Deckung der Bedürfnisse des täglichen Lebens.
- Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
- Sonstige Leistungen (Leistungen, die in der Besonderheit eines Einzelfalls begründet sind z.B. Hilfen für Kinder und Jugendliche zur Bildung und Teilhabe)
Wo erhalte ich Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz?
Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Veitshöchheimer Str. 100, 97080 Würzburg, Gebäude 325, 1. Stock von 8.30 - 12.00 Uhr
Buchstaben A-D: 09 31 / 37-4637
Buchstaben E, H-N: 09 31 / 37-4631
Buchstaben F, G, O-Z: 09 31 / 37-4633
Übersetzung Leistungen für Asylbewerber in Leichter Sprache
Leistungen für Asylbewerber, 910 KBAntrag auf Leistungen, 646 KB