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Regelsätze für den Bereich der Stadt Würzburg

Der notwendige Lebensunterhalt wird grundsätzlich durch den Regelbedarf, unterteilt in 6 Regelbedarfsstufen, festgelegt.

Regelbedarfsstufen

gültig ab 01.01.2023


Regelbedarfsstufe 1: 
Erwachsene, alleinstehende oder alleinerziehende Person, die einen eigenen Haushalt führt.
Regelsatz: 502,00 €

Regelbedarfsstufe 2:
Zwei erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner, in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen    
Regelsatz: je 451,00 €

Regelbedarfsstufe 3:
Erwachsene Person in einer stationären Einrichtung.
Regelsatz: 402,00 €

Regelbedarfsstufe 4:
Jugendliche/r im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelsatz: 420,00 €

Regelbedarfsstufe 5:
Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelsatz: 348,00 €

Regelbedarfsstufe 6:
Kind im Alter bis 5 Jahren.
Regelsatz: 318,00 €

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