Wann greift die Sozialhilfe?
Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle gibt es Versicherungen, wie z.B. die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung.
Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt?
Dann greift unter Umständen die Sozialhilfe. Sie ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat.
Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII.
Wichtig: Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig!!
Keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat deshalb, wer
- ausreichend Einkommen bezieht,
- sich selbst helfen kann,
- die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Stellen, erhält oder
- über so viel Vermögen verfügt, dass er sich durch dessen Einsatz oder Verwertung selbst helfen kann.
Leistungen der Sozialhilfe sind
- laufende und/oder einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
- Hilfe in besonderen Lebenslagen wie z.B. Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Auf der Homepage des Bundesministeriums können Sie auch eine Informationsbroschüre über die Sozialhilfeleistungen abrufen oder bestellen.