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Wann greift die Sozialhilfe?

Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf. Durch einen Unfall, durch Krankheit, durch eine Behinderung, durch Pflegebedürftigkeit, durch den Tod des Partners, durch Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen, durch irgendein Unglück, das jeden von uns treffen kann.

Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle gibt es Versicherungen, wie z.B. die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung.

Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt?
Dann greift unter Umständen die Sozialhilfe. Sie ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat.

Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuches XIIexterner Link.

Wichtig: Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig!!

Keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat deshalb, wer

  • ausreichend Einkommen bezieht,
  • sich selbst helfen kann,
  • die erforderliche Hilfe von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Stellen, erhält oder
  • über so viel Vermögen verfügt, dass er sich durch dessen Einsatz oder Verwertung selbst helfen kann.

Leistungen der Sozialhilfe sind

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales externer Linkoder vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Sozialesexterner Link. Auf der Homepage des Bundesministeriums können Sie auch eine Informationsbroschüre externer Linküber die Sozialhilfeleistungen abrufen oder bestellen.

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