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Was bekomme ich als Hilfe zum Lebensunterhalt?

Laufende Leistungen
Der Umfang der Hilfe richtet sich danach, was im Einzelfall erforderlich ist (= Bedarf). Für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt kann als Faustregel gelten:

Bedarf minus Einkommen = Höhe der Leistung

Bedarf:
Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, richtet sich die Höhe des Regelbedarfs für Ernährung, Haushalt, Kleidung, Haushaltsenergie und für persönliche Bedürfnisse nach sog. Regelsätzen.

Daneben berücksichtigt das Sozialamt die angemessenen Kosten der Unterkunft, Heizungskosten und Krankenversicherungsbeiträge, in Einzelfällen auch sog. Mehrbedarfszuschläge.

Einkommen:
Zum Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches XII gehören (fast) alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, so z.B. Renten, Kindergeld oder Unterhaltsleistungen. Je nach Art des Einkommens werden Absetzbeträge berücksichtigt.

einmalige Leistungen
Neben den laufenden Leistungen werden für folgende Bedarfe einmalige Beihilfen gewährt:

  • Erstausstattung für die Wohnung
  • Wohnungsbeschaffungskosten (Mietkaution)
  • Erstausstattung für Bekleidung (z.B. Schwangerschaftsbekleidung und Erstausstattung bei Geburt)

Wichtig ist, dass die einmaligen Leistungen vor dem Kauf oder der Bestellung beantragt werden. Wer erst einkauft und dann mit der Rechnung zum Sozialamt kommt, kann dafür keine Leistungen mehr erhalten, da Schulden in der Regel nicht berücksichtigt werden.

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