Bekomme ich auch Leistungen vom Sozialamt, wenn das eigene Einkommen gerade so reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten?
Oben genannte einmalige Leistungen werden auch gezahlt, wenn Sie zwar keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten, den Bedarf für die einmalige Leistung jedoch nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.