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Übernimmt das Sozialamt auch Schulden?

Ein Anspruch auf Übernahme von Schulden besteht normalerweise nicht. Nur in begründeten Ausnahmefällen können  z.B. Mietschulden zur Sicherung der Wohnung übernommen werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals auf das Hilfeangebot der Wohnungsnotfallhilfe hingewiesen. Bei der Berechnung des Sozialhilfeanspruchs bleiben Schuldverpflichtungen unberücksichtigt. Bei Schuldenproblemen ist die Schuldnerberatungsstelleexterner Link für Stadt und Landkreis Würzburg Ansprechpartnerin. Sie bietet auch staatlich anerkannte Insolvenzberatung an.

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