Muss ich Sozialhilfe zurückzahlen?
Zu Recht erhaltene Leistungen sind nicht zurückzuzahlen. In bestimmten Einzelfällen kann Sozialhilfe in Form eines rückzahlbaren Darlehens gewährt werden. Auch die Erben eines Sozialhilfeempfängers können unter Umständen zum Ersatz der Sozialhilfe, nicht jedoch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verpflichtet sein. Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht dann, wenn Sozialhilfe zu Unrecht bezahlt worden ist - z.B., weil bewusst falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen worden sind. In diesen Fällen ist auch mit einem strafrechtlichen Betrugsverfahren zu rechnen.