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Weitere Leistungen der Sozialhilfe

Hilfen nach den Kapiteln 4 bis 9 SGB XII werden Personen gewährt, die in einer besonderen Lebenssituation wie z.B. Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen und den Bedarf finanziell nicht selbst decken können bzw. keine ausreichende finanzielle Hilfe von anderen Sozialleistungsträgern erhalten.

Hilfe in diesen besonderen Lebenslagen können z.B. sein:

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