Informationen über den Euro-WC-Schlüssel

Für den Zugang zu barrierfreien WC-Anlagen ist teilweise ein Euro-Schlüssel erforderlich. Hier erhalten Sie weitere Informationen dazu.

Gebühr:
Der Euro-Schlüssel ist bei der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhältlich. Hierfür fällt eine Hinterlegungsgebühr von 30,00 € an. 
Die Gebühr wird bei Rückgabe des Schlüssels erstattet.


Kriterien zur Schlüsselvergabe:

  • schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; (aG)
  • Stomaträger (ab 50%)
  • Blinde Menschen (BI)
  • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind (H) und gegebenenfalls eine
  • Begleitperson (B) brauchen,
  • an Multipler Sklerose (MS), Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt und Menschen mit chronischer Blasen- / Darmerkrankung

Auf jeden Fall bekommen Menschen mit Behinderung einen Schlüssel, wenn sie eines der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben:

  • aG, B, H oder Bl
  • G und 70%
  • 80%, 90% oder 100%

Falls die oben genannten Kriterien bei Ihnen nicht zutreffen, bitten wir um nähere Angaben, welche Gründe bestehen, ein Behinderten-WC aufzusuchen.

Informationen zum Schwerbehindertenverfahren (SGB IX)externer Link

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