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Neue Wahlordnung des Behindertenbeirats Stand 10.01.2019

Im Jahr 2020 werden die Vertreter/innen aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung und die Angehörigenvertretung des Behindertenbeirats neu gewählt.

Um auch Menschen, die schwerbehindert sind, eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe an der Wahl zu ermöglichen und gleichzeitig den Behindertenbeirat in seiner Zusammensetzung zu stärken, haben Mitglieder des Behindertenbeirats gemeinsam mit der Geschäftsführung aus der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung und in enger Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der FA Bürgerbüro/Wahlangelegenheiten eine neue Wahlordnung erarbeitet.

 

Wesentliche Änderungen in der neuen Wahlordnung:

- Vereinfachung des Wahlverfahrens und Erreichbarkeit von mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung mit mobilen Einschränkungen.

- Die Präsenz am Wahltag ist für Menschen mit Behinderung nicht mehr erforderlich. Es wird in einem sog. Briefwahlverfahren gewählt.

- Die Anzahl der Vertreter/innen aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung wurde von 10 auf 12 erhöht, d.h. zukünftig sind pro Behinderungsgruppe 2
  Vertreter/innen im Behindertenbeirat.

 

Wahlordnung des Behindertenbeirats der Stadt Würzburg Stand 10.01.2019 Wahlordnung des Behindertenbeirats der Stadt Würzburg Stand 10.01.2019, 54 KB
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