Neue Wahlordnung des Behindertenbeirats Stand 10.01.2019
Wesentliche Änderungen in der neuen Wahlordnung:
- Vereinfachung des Wahlverfahrens und Erreichbarkeit von mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung mit mobilen Einschränkungen.
- Die Präsenz am Wahltag ist für Menschen mit Behinderung nicht mehr erforderlich. Es wird in einem sog. Briefwahlverfahren gewählt.
- Die Anzahl der Vertreter/innen aus dem Bereich der Menschen mit Behinderung wurde von 10 auf 12 erhöht, d.h. zukünftig sind pro Behinderungsgruppe 2
Vertreter/innen im Behindertenbeirat.
Wahlordnung des Behindertenbeirats der Stadt Würzburg Stand 10.01.2019, 54 KB