Förderung der Altenhilfe auf der Grundlage des § 71 SGB XII

Die Stadt Würzburg hat in Anlehnung an die zweite Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Altenhilfe ihre Förderrichtlinie überarbeitet und neu ausgerichtet. Sozialbeirat und Sozialausschuss haben diese Richtlinie in ihrer Sitzung am 27.03.2025 einstimmig beschlossen.

Die Förderrichtlinie zum Altenhilfeplan § 71 SGB XII

Die reformierte und in der Sitzung des Sozialausschusses am 27. März 2025 verabschiedete Förderrichtlinie finden Sie hier:

Förderrichtlinie AHP - Sozialausschuss Förderrichtlinie AHP - Sozialausschuss, 2051 KB

Antragsformulare für die Beantragung der Fördermittel

Für das Jahr 2025 können für die Förderbereiche I bis IV un-ter Verwendung der aktuell eingestellten Antragsformulare Mittel beantragt werden:

  1. Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten bzw. bürgerschaftlichem Engagement
    Antragsformular AHP I - 2025, 193 KB
  2. Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
    Antragsformular AHP II - 2025, 213 KB
    Anlage AHP II Liste Helfer 2025-05-07, 131 KB
  3. Förderung bewährter Strukturen
    Antragsformular AHP III - 2025, 247 KB
  4. Struktur- und Schwerpunktförderung der Seniorenarbeit
    Formlos

Hinweis: Die Antragsformulare können Sie auf Anfrage auch als ausfüllbare Word-Formulare von uns zugeschickt bekommen. 

Fristen zur Antragstellung

Ihren Antrag für das Jahr 2025 reichen Sie bitte bis spätestens 30. August 2025 ein. Bitte achten Sie auf vollständig ausgefüllte Anträge. Nur auf dieser Grundlage kann eine bal-dige abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und frühestmögliche Bewilligung der Förderleistungen erfolgen.

Der Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweise beziehen sich für die Förderbereiche II und III auf die Daten des Vorjahres Ihres gestellten Antrags. Für die Bereiche I und IV beziehen sich diese auf das jeweilige Haushaltsjahr.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Sozialausschuss der Stadt Würzburg.
Die Vorlage der Verwendungsnachweise für das Jahr 2025 ist für den 30. April 2026 vorgesehen.


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