Förderung der Altenhilfe auf der Grundlage des § 71 SGB XII
Die Förderrichtlinie zum Altenhilfeplan § 71 SGB XII
Die reformierte und in der Sitzung des Sozialausschusses am 27. März 2025 verabschiedete Förderrichtlinie finden Sie hier:

Die Beantragung der Fördermittel
Die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2025 ist somit in Kürze möglich. Anträge können zu den Förderbereichen I bis IV gestellt werden:
- Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten bzw. bürgerschaftlichem Engagement
- Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
- Förderung bewährter Strukturen
- Struktur- und Schwerpunktförderung der Seniorenarbeit
Fristen zur Antragstellung
Ihren Antrag für das Jahr 2025 reichen Sie bitte bis spätestens zum 31. Juli 2025 ein. Bitte achten Sie auf vollständig ausgefüllte Anträge. Nur auf dieser Grundlage kann eine baldige abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und frühestmögliche Bewilligung der Förderleistungen erfolgen.
Der Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweise beziehen sich für die Förderbereiche II und III auf die Daten des Vorjahres Ihres gestellten Antrags. Für die Bereiche I und IV beziehen sich diese auf das jeweilige Haushaltsjahr.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Sozialausschuss der Stadt Würzburg.
Die Vorlage der Verwendungsnachweise für das 2025 ist für den 30. April 2026 vorgesehen.