Förderung der Altenhilfe auf der Grundlage des § 71 SGB XII

Die Stadt Würzburg hat in Anlehnung an die zweite Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Altenhilfe ihre Förderrichtlinie überarbeitet und neu ausgerichtet. Sozialbeirat und Sozialausschuss haben diese Richtlinie in ihrer Sitzung am 27.03.2025 einstimmig beschlossen.

Die Förderrichtlinie zum Altenhilfeplan § 71 SGB XII

Die reformierte und in der Sitzung des Sozialausschusses am 27. März 2025 verabschiedete Förderrichtlinie finden Sie hier:
 

Förderrichtlinie AHP 2025-02-27-Sozialausschuss Förderrichtlinie AHP 2025-02-27-Sozialausschuss, 346 KB


Die Beantragung der Fördermittel

Die Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2025 ist somit in Kürze möglich. Anträge können zu den Förderbereichen I bis IV gestellt werden:

  1. Aufbau von niedrigschwelligen Angeboten bzw. bürgerschaftlichem Engagement
  2. Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
  3. Förderung bewährter Strukturen
  4. Struktur- und Schwerpunktförderung der Seniorenarbeit

Fristen zur Antragstellung

Ihren Antrag für das Jahr 2025 reichen Sie bitte bis spätestens zum 31. Juli 2025 ein. Bitte achten Sie auf vollständig ausgefüllte Anträge. Nur auf dieser Grundlage kann eine baldige abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und frühestmögliche Bewilligung der Förderleistungen erfolgen.

Der Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweise beziehen sich für die Förderbereiche II und III auf die Daten des Vorjahres Ihres gestellten Antrags. Für die Bereiche I und IV beziehen sich diese auf das jeweilige Haushaltsjahr.

Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Sozialausschuss der Stadt Würzburg.

Die Vorlage der Verwendungsnachweise für das 2025 ist für den 30. April 2026 vorgesehen.

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