Förderung nach dem Altenhilfeplan (APL) 1 - 4 der Stadt Würzburg 2022
Anträge (1 - 4) zur Bezuschussung nach dem Altenhilfeplan - APL - der Stadt Würzburg für das Haushaltsjahr 2022
Grundlage sind die Förderrichtlinien zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Würzburg. Diese wurden unter den Punkten 1.2 und 1.4. geändert und am 04.12.2014 vom Stadtrat beschlossen.
Förderrichtlinien Altenhilfeplan zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Würzburg, zuletzt geändert mit Beschluss des Stadrats vom 04.12.2014, 313 KB
Eine Bezuschussung durch den Altenhilfeplan ist wie folgt möglich:
- APL 1 "Verbände - Pauschalzuschuss Betriebs- und Sachkosten"
- APL 2 "Altentagesstätten - Betriebs- und Personalkostenzuschüsse"
- APL 3 "Aufbau von niedrigschwelligen Hilfsdiensten/sozial-bürgerschaftlichem Engagement der Wohlfahrtsverbände und vergleichbarer Organisationen"
- APL 4 "Einsatz von freiwilligen Helferkreisen/sonstigen sozialen Diensten"
Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag nur die aktuellen Vordrucke für 2022.
Antrag APL 1 - Verbände - Pauschalzuschuss Betriebs- und Sachkosten, 572 KBAntrag APL 2 - Altentagesstätten - Betriebs- und Personalkostenzuschüsse, 203 KB
Anlage Antrag APL 2 - Altentagesstätten - Betriebs- und Personalkostenzuschüsse, 651 KB
Antrag 2021 APL 3 - Aufbau von niedrigschwelligen Hilfsdiensten / sozialbürgerlichem Engagement der Wohlfahrtsverbände und vergleichbarer Organisationen, 155 KB
Antrag 2021 APL 4 - Einsatz von freiwilligen Helferkreisen / sonstigen sozialen Diensten, 202 KB
Anlage Antrag 2021 APL 4 - Einsatz von freiwilligen Helferkreisen / sonstigen sozialen Diensten, 661 KB
Rückgabefrist bis spätestens 01.04.2022
Nur durch eine fristgerechte Vorlage Ihrer vollständig ausgefüllten Unterlagen kann eine baldige abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und frühestmögliche Bewilligung der Förderleistungen erfolgen. Nicht fristgerecht abgegebene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Sozialausschuss der Stadt Würzburg. Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass auch in diesem Jahr ein Verwendungsnachweis über die Mittel zu führen ist. Jahresberichte gelten dabei nicht.
Rückgabefrist für die Verwendungsnachweise 2021 ist der 01.04.2022
(Hier war im vergangenen Jahr ein nicht korrektes Datum hinterlegt worden. Gem. der Förderrichtlinien vom 04.12.2014 ist die Frist bereits am 01.04. des Folgejahres.)