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Ratten - vorbeugen und bekämpfen -

Dieses Informationsseite möchte Sie über die Ratten und ihre Lebensform informieren, Ihnen mitteilen, wie Sie Rattenbefall erkennen und wie Sie dagegen vorgehen können, was Ihre Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang übernimmt und welche Vorbeugemaßnahmen ratsam sind.

Ratten

Wissenswertes über die Ratte

  • Fortpflanzung: findet meist im Frühjahr bis Spätsommer statt. Weibliche Tiere sind ca. zwei bis fünf Mal im Jahr trächtig. Nach ca. drei Wochen werden durchschnittlich acht Junge geworfen. Diese sind nach drei Monaten selbst fortpflanzungsfähig.
  • Ernährung: Wanderratten sind Allesfresser mit Vorliebe zur kohlenhydratreichen Kost und ziehen frische Nahrung Abfällen vor.
  • Lebensweise: Die Nager springen, schwimmen und tauchen gut. Ihr Sehvermögen ist nur mäßig, sie haben aber einen empfindlichen Geschmacksinn und können hervorragend riechen und tasten. Die je zwei Nagezähnen im Ober- und Unterkiefer wachsen ständig nach und müssen abgeschliffen werden, etwa bei der Beseitigung von Hindernissen oder bei der Herstellung von Wohnbauten und Gängen. Der Aktivitätsrhythmus von Ratten wird auch von den Gewohnheiten der Menschen beeinflusst. Grundsätzlich sind sie dämmerungsaktiv. Oft überwiegt ihre Neugier die Scheu vor neuen Situationen. Die Tiere bewegen sich auf bestimmten Wegen, „Wechsel“ genannt, die nur selten verlassen oder ausgedehnt werden. Bei ausreichender Nahrungsquelle und gutem Nistplatz leben Ratten über einen längeren Zeitraum in einem festen Revier.

Rattenbefall erkennen

Untrügliches Zeichen eines Befalls sind Kotspuren. Die hinterlassenen Kötel sind ca. 12 bis 19 mm lang und 3 bis 7 mm dick. Auffällig sind auch die belaufenen Wechsel, die eine speckig-klebrige Struktur aufweisen. Der versierte Fachmann kann zudem noch Nagespuren an Engstellen wie Mauerdurchbrüchen feststellen. Schließlich deuten auch offene Löcher und Baue auf die Anwesenheit der Tiere hin.

Tipp: Sobald Sie Rattenbefall auf Ihrem Grundstück festgestellt haben, sind Maßnahmen zur Beseitigung – schon im eigenen Interesse – einzuleiten.


Schäden und Gefahren durch Rattenbefall

  •  Die Schäden, die Ratten den Menschen zufügen, sind im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur:
    · Nahrungsmittel können durch Kot und Urin verunreinigt werden
    · Rohrleitungen, Gebäudeeinrichtungen oder elektrischer Kabeln können durch Nage- und Wühltätigkeiten beschädigt werden
  • Darüber hinaus sind es aber die gesundheitlichen Gefahren, die von der Wanderratte ausgehen können und Anlass zu ihrer Bekämpfung geben. Durch die Verunreinigung von Lebens- und Futtermitteln durch Rattenkot können Darmerkrankungen (u. a.  Salmonellosen) auf Mensch und Tier übertragen werden.
  • Die Erreger (Leptospiren) der Weil’schen Krankheit werden von den Nagern ebenfalls übertragen und mit dem Urin ausgeschieden. Beim Baden in Weihern und Baggerseen oder bei Arbeiten in der Kanalisation kann es zu einer Infizierung des Menschen kommen.
  • Eine Einschätzung der konkreten Gefährdung durch Wanderratten ist immer situations- und objektabhängig.

Vorbeugende Maßnahmen

  • Lagern Sie Abfalltüten oder Sperrmüll nicht längere Zeit im Hinterhof, im Keller oder am Straßenrand ab. Gelbe Säcke erst möglichst kurzfristig zum Abholtermin auf der Straße bereitstellen. Besonders empfehlenswert ist die Anschaffung von Abfallbehältern (z. B. für die gelbe Säcke), um den Rattenbefall zu vermeiden.
  • Angebissene Esswaren nicht achtlos wegwerfen, sondern in Abfallbehältern entsorgen.
  • Die Entsorgung von Nahrungsmittelresten und Küchenabfällen über die Kanalisation ist verboten, da die Tiere dadurch angelockt werden. Ebenso wenig gehören Fleischabfälle, Fisch, Milchprodukte und Käse auf den Kompost.
  • Schadhafte Kanalrohre im Keller, defekte Drainageleitungen und Hausanschlüsse sowie kaputte Regenfallrohre und Bodenabläufe bieten Ratten ideale Zugangsmöglichkeiten. Lassen Sie die Schäden unverzüglich beheben.
  • Verhindern Sie das Eindringen von Ratten in das Gebäude, indem Sie z.B. Kellerfenster mit einem engmaschigen Stahlgitter versehen. Halten Sie Kellertüren und Mülltonnen geschlossen. Verschließen Sie Luken und Ritzen.
  • Bitte beachten Sie das in Würzburg bestehende Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögeln, da davon auch Ratten angelockt werden.
  • Bieten Sie den Ratten auf Ihrem Grundstück keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten.
  • Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen. Fressnäpfe für das Haustier auf der Terrasse ziehen auch Ratten an.

Frage der Zuständigkeiten

…Stadt Würzburg

  • Im öffentlichen Kanalnetz geht der Entwässerungsbetrieb gegen die Nager vor.
  • Werden Ratten in öffentlichen Grünanlagen wahrgenommen, ist das Gartenamt der Stadt Würzburg zuständig.
  • Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes ist die Fachabteilung Ordnungsaufgaben zuständig.
  • Für tiergesundheitsrechtliche und tierschutzrechtliche Fragestellungen zur Rattenbekämpfung, sowie für das Schädlingsmonitoring in Lebensmittelbetrieben ist der Fachbereich VVL zuständig.

Tipp: Melden Sie sich bei unklarer Zuständigkeit oder grundsätzlichen Fragen beim Fachbereich für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelhygiene unter unten angegebener Nummer.

…auf privaten Grundstücken

Anmerkung: Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass auf privaten Grundstücken der Grundstückseigentümer für die Bekämpfung eigenverantwortlich ist. Einen städtischen Schädlingsbekämpfer gibt es nicht.

  • Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, erkundigen Sie sich, ob in der Nachbarschaft das gleiche Problem besteht und eine gemeinsame, koordinierte Aktion sinnvoll wäre.
  • Professionelle Hilfe bieten Ihnen Firmen für Schädlingsbekämpfung. Adressen finden Sie unter dem Stichwort in den Gelben Seiten oder beim deutschen Schädlingsbekämpferverband (Tel: 06021/52035).
  • Um ein Gebiet rattenfrei zu bekommen, müssen Unterschlüpfe beseitigt, Müll und Unrat entsorgt und Sperrmüllgebiete entfernt werden. Nahrungsmittel dürfen nicht ungeschützt herumstehen.
  • Rattenköder gibt es im Fachhandel, in Baumärkten und Gartencentern. Beachten Sie bitte die auf den Verpackungen aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen. Achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen. Nicht alle Bekämpfungsmethoden sind zulässig. Für Fragen steht der Fachbereich VVL zur Verfügung. 
  • Sichern Sie die Köder gegen Verschleppung.
  • Was die Vorgehensweise bei der Beköderung betrifft, gilt Sicherheit und Sorgfalt als oberstes Gebot. Beim Einsatz von Köderboxen ist der Aufwand klein, der Sicherheitsgewinn groß.
  • Die Köderauslegung sollte solange erfolgen, bis keine Annahme mehr erfolgt. Eine zu niedrige Dosierung führt nur dazu, dass die nächste Rattengeneration weniger giftempfindlich ist.

Bei Fragen zur Rattenbekämpfung oder Hinweisen zu einem Rattenbefall außerhalb von privaten Grundstücken wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelhygiene der Stadt Würzburg, Veitshöchheimerstr. 1b, Tel: 0931 – 372826; verbraucherschutz@stadt.wuerzburg.de


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