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Worauf Sie bei Vereinsfesten achten müssen - Die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst

Es müssen getrennte Spülbecken und Handwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserversorgung in Trinkwasser-Qualität vorhanden sein. Außerdem müssen Flüssigseife und Einmalhandtücher zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände bereit stehen.

Bei leicht verderblichen Lebensmitteln, wie z.B. Sahne und Cremetorten, Fleisch und Wurstwaren, Milch, Fisch und Eiprodukten, müssen Sie darauf achten dass diese immer bei entsprechender Kühltemperatur und möglichst getrennt voneinander gelagert werden. 

Stände, an denen Lebensmittel zubereitet und abgegeben werden, müssen überdacht und von drei Seiten geschlossen sein. Der Boden muss befestigt und leicht zu reinigen sein. Bei der Beleuchtung ist darauf zu achten, dass ein Splitterschutz angebracht ist.

Es muss darauf geachtet werden, dass die angebotenen Lebensmittel alle mit einem Warenschutz (Hustenschutz) versehen sind.

Zur Vermeidung von Infektionen, z.B. mit Salmonellen, ist darauf zu achten, roh zu verzehrende Lebensmittel nicht mit rohem Fleisch (Huhn, aber auch Schweine- und Rindfleisch) in direkten oder indirekten Kontakt (z.B. Schneidbretter) zu bringen.


§ 43 IFSG
Informationen zur Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) bekommen Sie beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt.


Was ist sonst noch zu beachten:

  • Erlaubniserteilung nach dem Gaststättengesetz
  • Preisangaben
  • Lebensmittelkennzeichnung
  • Abfallentsorgung
  • Jugendschutz (Alkoholabgabe)

Auskünfte über bestehende Vorschriften erteilen die örtlichen Abteilungen für Verbraucherschutz
an den Landratsämtern bzw. Kreisverwaltungsbehörden.


Diese Informationen beruhen auf der aktuellen Gesetzeslage; Änderungen und weitere Vorschriften vorbehalten.

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