Pflicht zur Meldung von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln
Für die Übermittlung der Daten muss die unten zum Download bereitgestellte Tabelle verwendet werden.
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise:
Ausfüllhinweise, 37 KBLM_Erfassungstabelle Stand 2014, 238 KB
Oder besuchen Sie die Homepage des BVL unter folgendem Link: