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Pflicht zur Meldung von Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln

Seit dem 01.05.2012 müssen Lebensmittelunternehmer, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln den zuständigen Behörden melden.

Eier 3

Für die Übermittlung der Daten muss die unten zum Download bereitgestellte Tabelle verwendet werden.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise:

Ausfüllhinweise Ausfüllhinweise, 37 KB

 

LM_Erfassungstabelle Stand 2014 LM_Erfassungstabelle Stand 2014, 238 KB

 

Oder besuchen Sie die Homepage des BVL unter folgendem Link:

www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/02_UnerwuenschteStoffeOrganismen/
05_Dioxine/lm_dioxineUndAndere_node.htmlexterner Link
 

 

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