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Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1)

Impfverbot und Einstellungsanordnung für Rinder im Stadtgebiet Würzburg ab dem 15.06.2009.

Vollzug des Tierseuchengesetzes vom 22.06.2004 in der derzeit gültigen Fassung und der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung) vom 20.12.2005 in der derzeit geltenden Fassung; Impfverbot und Einstellungsanordnung

Die Stadt Würzburg erlässt folgende Allgemeinverfügung:

  1. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Infektion) ist ab 15. Juni 2009 im Gebiet der Stadt Würzburg verboten.
  2. Im Gebiet der Stadt Würzburg dürfen ab 15. Juni 2009 in einen Bestand ausschließlich BHV1–freie Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BHV1 geimpft sind. Die Rinder müssen von einer amtstierärztlichen Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 der BHV1–Verordnung begleitet sein.
  3. Der sofortige Vollzug der Nummern 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet
  4. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
  5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

  1. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Verbraucher-schutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Karmelitenstraße 20, 97070 Würzburg, Zimmer 210, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
  2. Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 1 BHV 1-Verordnung und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) geahndet werden (§ 76 Abs. 3 des Tierseuchengesetzes).

Hier können Sie sich das Merkblatt für das verbringen von Rindern in anerkannt BHV1 freie Regionen in Bayern herunterladen:

Merkblatt Bayern ist BHV1 frei, 37 KB

Einen Antragsvordruck zur Genehmigung für das einstellen von Mastrindern zur Endmast aus NICHT BHV1 freien Regionen gem. Art. 3 Abs. 4 der Entscheidung 2004/558/EG können Sie sich hier herunterladen:

Antrag auf Genehmigung für das Einstellen von Mastrindern, 42 KB
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