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Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern

Die Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 regelt die Identifizierung von Einhufern (Pferde, Esel, Zebra und deren Kreuzungen). Diese umfasst die Erstellung eines Equidenpasses und die elektronische Kennzeichnung durch Transponder ("Mikrochip").
 

Bild Pferd 2

So entsteht eine lebenslange, eindeutige Verbindung zwischen dem Einhufer und seinem Equidenpass. Ein weiteres Element der EU-Verordnung ist die Schaffung einer Datenbank für die Einhufer. Die Bundesländer in Deutschland haben sich darauf verständigt, die bestehende Zentrale Datenbank HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu nutzen, und ein neues Modul "Einhufer" aufzubauen. HIT enthält bereits die Module "Rind", "Schwein" sowie "Schaf und Ziege".

Equidenkennzeichnung_Infoblatt Equidenkennzeichnung_Infoblatt, 21 KB

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