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Bekämpfung der BVDV-Infektion - Merkblatt des Staatsministeriums

Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zur BVD-Bekämpfung für Rinderhalter

Entstehung und Wesen der Krankheit
Die Bovine Virus Diarrhoe / Mucosal Disease (BVD/MD) ist eine weit verbreitete, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie gilt als eine der verlustreichsten Infektionskrankheiten des Rindes. Schäden entstehen u. a. durch Fruchtbarkeitsstörungen, Verwerfen, Missbildungen und Geburt lebensschwacher Kälber. Die Infektion eines trächtigen Rindes kann zur Geburt eines Dauerausscheiders (Persistent mit BVD-Virus infiziertes Rind = PI-Tier, Virämiker) führen, der oft klinisch unauffällig ist, aber lebenslang massenhaft BVD-Virus ausscheidet und somit die Hauptübertragungsquelle darstellt. Eine Sonderform der Krankheit stellt die immer tödlich verlaufende Mucosal Disease (MD) dar. Auch in Mastbeständen verursachen PI-Tiere durch Begünstigung von anderen Infektionskrankheiten, verminderte Mastleistung und Todesfälle erhebliche wirtschaftliche Schäden. Neben direktem Kontakt kann das BVDVirus (BVDV) auch indirekt über Personen oder Gerätschaften übertragen werden.

Vorbeugung und Bekämpfung
Das Ziel der BVD-Bekämpfung ist die Verhinderung der Entstehung von PI-Tieren und damit der Verbreitung des BVD-Virus. Der Zugang eines PI-Tieres in einen Bestand kann nur durch die ausschließliche Aufnahme von „BVDV-unverdächtigen“ Rindern sicher verhindert werden. Der lebenslang gültige Status „BVDV-unverdächtiges Rind“ wird durch eine negative Untersuchung auf das BVD-Virus oder für ein Muttertier bei Vorliegen eines BVD-Virusnegativen Kalbes erteilt. Die richtige Zuordnung eines Kalbes zu seinem Muttertier ist daher von größter Bedeutung. Durch die Einhaltung von grundsätzlichen Hygienestandards (z.B. betriebseigene Schutzkleidung, Reinigung, Desinfektion, Vermeidung riskanter Tierkontakte) wird das Einschleppungsrisiko zusätzlich vermindert. Das Auffinden und die anschließende Entfernung von PI-Tieren aus den Beständen ist die wichtigste Maßnahme bei der Bekämpfung. Impfungen rechtzeitig vor dem Belegen bieten zusätzlichen Schutz.

Rechtliche Grundlagen
Im Jahr 2005 wurde mit dem freiwilligen BVD-Bekämpfungsprogramm in Bayern ein erster Schritt zur systematischen Bekämpfung und zum Schutz der Rinderbestände vor einer Infektion mit dem BVD-Virus getan. Am 01.01.2011 tritt bundesweit die BVDV-Verordnung in Kraft. Damit werden die Tierhalter verpflichtet, jedes ab diesem Zeitpunkt geborene Kalb bis spätestens zum 6. Lebensmonat und grundsätzlich jedes Rind, sofern es nicht schon den Status „BVDV-unverdächtig“ besitzt, vor dem Verbringen aus dem Bestand auf das BVDVirus untersuchen zu lassen. Grundsätzlich dürfen nur Rinder in den Bestand eingestellt werden, die „BVDV-unverdächtig“ sind (Nachweis über HI-Tierdatenbank oder Stammdatenblatt). PI-Tiere sind unverzüglich schlachten oder töten zu lassen. Dem Tierhalter ist es freigestellt, welche Art von Proben er untersuchen lassen möchte, welchen Transportweg er wählt und welche Untersuchungseinrichtung er beauftragt.

Pilotprojekt „BVD 2010“ des Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD)
Für die Rinderhalter ist die Untersuchung der neugeborenen Kälber mittels Ohrgewebeproben, die beim Einziehen der Ohrmarken gewonnen werden, das kostengünstigste und praktikabelste Verfahren. In Vorbereitung auf das Pflichtbekämpfungsverfahren bietet der TGD im Rahmen seines Pilotprojektes „BVD 2010“ in Zusammenarbeit mit dem LKV Bayern e. V. und dem Milchprüfring Bayern e. V. ab sofort Untersuchungen an. Der Transport von Ohrgewebeproben mit dem Milchsammelwagen, die Untersuchung von Ohrgewebeproben beim TGD und die Mehrkosten für die erforderlichen Gewebeohrmarken sind 2010 durch einen Projektzuschuss der Bayer. Tierseuchenkasse für den Tierhalter kostenlos. Es wird empfohlen bereits jetzt mit den Untersuchungen bei den Neugeborenen zu beginnen. Mit einem frühen Einstieg haben alle an dem Verfahren Beteiligten die nötige Zeit, sich mit dem neuen Bekämpfungsverfahren vertraut zu machen. Zudem werden Handelshemmnisse für vor dem 01.01.2011 geborene Kälber und Fresser vermieden. Die Untersuchungsergebnisse werden in die HI-Tierdatenbank eingestellt. Ergebnisse von virologischen Untersuchungen, die vor dem 01.01.2011 durchgeführt wurden, werden von der BVDV-Verordnung anerkannt.

Untersuchungsergebnisse und resultierende Folgen

Untersuchungsergebnis „BVD-Virus negativ“:
Kalb und Muttertier erhalten den Status „BVDV-unverdächtiges Rind“. Bei frühzeitigem Probeneingang im Labor erfolgt bei neugeborenen Kälbern der entsprechende Aufdruck auf dem Stammdatenblatt.

Untersuchungsergebnis „BVD-Virus positiv“:
Der Tierhalter wird schriftlich vom Veterinäramt informiert, sofern das Ergebnis in der HITierdatenbank vorliegt. In 2010 sind für den Tierhalter keine weiteren Maßnahmen vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, weitere Untersuchungen (des Muttertieres und Nachuntersuchung des Kalbes) mittels Blutproben durchführen zu lassen. Wird das erste Untersuchungsergebnis bestätigt, gilt das Rind als PI-Tier und die Bayer. Tierseuchenkasse gewährt dann eine Ausmerzungsbeihilfe gemäß ihrer Leistungssatzung. Sofern der Tierhalter nach einem positiven BVD-Virusnachweis noch dem bayerischen freiwilligen BVDBekämpfungsverfahren beitritt oder bereits Teilnehmer ist, entstehen dem Tierhalter für die Untersuchung des Kalbes und des Muttertieres am LGL keine Kosten. Es sind nur die Kosten für die Blutprobenentnahme und den Versand vom Tierhalter zu tragen. Zusätzlich werden auch die Kosten für die Untersuchung der weiblichen Rinder bis zu einem Alter von zwei Jahren und der männlichen Rinder bis zum Alter von neun Monaten übernommen. Die
negativ auf das BVD-Virus untersuchten Tiere erhalten den Status „BVDV-unverdächtiges Rind“ und sind ab 2011 uneingeschränkt handelbar.

Bemerkungen
Je früher die Ohrgewebeproben zur Untersuchung eingehen, desto eher kann den Kälbern der Status „BVDV-unverdächtiges Rind“ zugewiesen (auch Aufdruck auf Stammdatenblatt) und können entdeckte PI-Tiere aus dem Bestand entfernt werden! Das Probenmaterial darf vom untersuchenden Labor ausschließlich für Untersuchungen verwendet, die für die Durchführung der BVD-Bekämpfung erforderlich sind, und muss danach sachgerecht entsorgt werden. Eine Untersuchung auf andere Erreger oder Genomanalysen sind ohne Auftrag bzw. Einwilligung des Tierhalters nicht zulässig. Bei einem frühzeitigen Einstieg in die angebotenen Untersuchungen erwirbt bis zum Inkrafttreten der BVDV-Verordnung eine große Anzahl von Rindern den Status  „BVDVunverdächtig“.

Für weitere Informationen stehen neben den Hoftierärzten und den Veterinärämtern folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Übergang freiwilliges zu Pflicht-Bekämpfungsverfahren: Dr. Michael Hellwig, LGL Oberschleißheim (Tel.: 089-31560-326)
  • Ohrmarken und –zangen: LKV Bayern (Tel.: 089-544348-71 und Außendienstmitarbeiter)
  • Information zum Pilotprojekt BVD 2010: TGD Bayern (Tel.: 089-9091-390)

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Merkblatt BVD-Bekämpfung für Rinderhalter, 26 KB
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