Vollzug der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit; Festlegung eines Sperrgebiets zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
Nach amtlicher Feststellung der Blauzungenkrankheit - Serotyp 8 (Bluetongue-disease-Virus - BTV-8) in einem Betrieb in Bad Herrenalb im Landkreis Calw (Baden-Württemberg) erlässt die Stadt Würzburg folgende
Allgemeinverfügung:
Das gesamte Gebiet der Stadt Würzburg wird zum Sperrgebiet erklärt.
Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer 1 getroffenen Regelung wird angeordnet.
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
Hinweis:
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Verbraucher-schutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Veitshöchheimer Straße 1 b, 97080 Würzburg, Zimmer 201, aus. Sie kann während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
Würzburg, 01.02.2019
Stadt Würzburg
Fachbereich Verbraucherschutz,
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Dr. Pool
Veterinärdirektor