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Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung);

Festlegung eines Beobachtungsgebietes im Stadtgebiet Würzburg sowie Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Gebiet auf Grund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Gebiet der Gemeinde Sommerhausen im Landkreis Würzburg

Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund von § 27 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) folgende Allgemeinverfügung:

zi_210317__HPAIV_Allgemeinverfügung_Beobachtungsgebiet_zu veröffentlichender Teil zi_210317__HPAIV_Allgemeinverfügung_Beobachtungsgebiet_zu veröffentlichender Teil, 84 KB
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