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Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)

Aufhebung der Aufstallungspflicht für Geflügel im Stadtgebiet Würzburg Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund von § 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) folgende Allgemeinverfügung:

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