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Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Durchführungs-verordnung (EU) 2021/1008 der Kommission vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Anhangs VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620

Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Stadt Würzburg als Sperrgebiet zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Die Stadt Würzburg erlässt folgende Allgemeinverfügung:

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