Anmeldung Ihrer Tierhaltung
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde, Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde (hier dem FB VVL) vor Beginn der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen (§26 Abs. 1 ViehVerkV).
Darüber hinaus müssen auch Bienenhaltungen spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes angezeigt werden. Dies wiederum ist in §1a der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) geregelt.
Beabsichtigen Sie, eine oder mehrere der o.a. Tierarten zu halten? Dann können Sie Ihre Tierhaltung mit Hilfe der untenstehenden Formulare bei uns anmelden.
Bitte beachten Sie, dass für die Tierhaltung zuvor eine Betriebsnummer vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF, Von-Luxburg-Str. 4, 97074 Würzburg, Tel. 0931/801057-0, E-Mail poststelle@aelf-wu.bayern.de, https://www.aelf-kw.bayern.de/) zugeteilt werden muss. Das zugehörige Antragsformular können Sie ebenfalls mit einem Klick auf den jeweiligen Link abrufen.
Weiterhin besteht für Rinder, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner die Meldepflicht bei der Bayerischen Tierseuchenkasse sowie die Pflicht zur Abgabe der Stichtagsmeldungen. Aller hierfür notwendigen Fomulare oder Kontaktmöglichkeiten finden Sie direkt unter https://btsk.de/
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns gern auch telefonisch kontaktieren unter 0931/37-2826.





