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Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) und der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV); Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbots von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Stadtgebiet Würzburg

Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Verbots von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Stadtgebiet Würzburg 

Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund von Art. 70 Abs. 1 Buchstabe b i. V. m. Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 7 Abs. 6 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) i. V. m. § 4 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fassung der Bekannt-machung vom 31. März 2020 (BGBl. I S. 1170) und des Bayerischen Verwaltungs-verfahrensgesetzes (BayVwVfG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2010-1-I) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) geändert worden ist, folgende Allgemeinverfügung: 

Allgemeinverfügung_Aufhebung Verbot Geflügelausstellungen Allgemeinverfügung_Aufhebung Verbot Geflügelausstellungen, 34 KB

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