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Vollzug der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung);

Allgemeinverfügung zur Aufhebung von präventiven Biosicherheitsmaßnahmen und zur Aufhebung des Fütterungsverbots für Wildvögel im Stadtgebiet Würzburg

Die Stadt Würzburg erlässt aufgrund von Art. 59 der Verordnung (EU) 2016/429 i. V. m. § 44 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2018 (BGBl. I S. 1665) folgende

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