Welche Maßnahmen werden gefördert?

Folgende Maßnahmen zur Selbstnutzung werden gefördert:

  • Neubau
  • Erwerb von neu geschaffenem oder gebrauchten Wohnraum
  • Änderung oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden (z.B. Dachgeschoßausbau, Anbau eines Zimmers)

Die Wohnfläche des Objektes muss außerdem eine festgelegte Obergrenze einhalten.

Beispiel:

Ein Ehepaar mit einem Kind (ein weiteres Kind geplant) möchte Eigenwohnraum erwerben.
Die zulässige Wohnfläche beträgt:

 Zahl der Haushaltsangehörigen  Max. Anzahl der Individualräume
 (Schlafräume, Kinderzimmer)
 Max. Wohnfläche
 2 bis 4  5  145 m²
 5  6  160 m²
 Für jede zusätzliche Person  + 1 zusätzlicher Individualraum  + max. 15 m²


Für ein beruflich erforderliches häusliches Arbeitszimmer kann je Haushalt die Wohnfläche bis zu 15 m² mehr betragen.


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