Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Neubau
- Erwerb von neu geschaffenem oder gebrauchten Wohnraum
- Änderung oder Erweiterung von bestehenden Gebäuden (z.B. Dachgeschoßausbau, Anbau eines Zimmers)
Die Wohnfläche des Objektes muss außerdem eine festgelegte Obergrenze einhalten.
Beispiel:
Ein Ehepaar mit einem Kind (ein weiteres Kind geplant) möchte Eigenwohnraum erwerben.
Die zulässige Wohnfläche beträgt:
Zahl der Haushaltsangehörigen | Max. Anzahl der Individualräume (Schlafräume, Kinderzimmer) |
Max. Wohnfläche |
---|---|---|
2 bis 4 | 5 | 145 m² |
5 | 6 | 160 m² |
Für jede zusätzliche Person | + 1 zusätzlicher Individualraum | + max. 15 m² |
Für ein beruflich erforderliches häusliches Arbeitszimmer kann je Haushalt die Wohnfläche bis zu 15 m² mehr betragen.