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Wann muss ich die Förderung beantragen?

Bitte setzen Sie sich unbedingt vor Vertragsabschluss bzw. Baubeginn mit der Bewilligungsstelle in Verbindung, denn es gelten folgende Regelungen:

Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn gelten:

  • der Baubeginn (Aushub des Mutterbodens)
  • der Kaufvertrag für eine Kaufeigentumsmaßnahme*)
  • der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags

    *) soweit ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart wurde, ist eine Förderung noch möglich

 

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