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Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung von Eltern nach Deutschland fliehen, haben ein Recht auf besondere Unterstützung

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet ein ausländisches Kind oder einen ausländi-schen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird. Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher ist grundsätzlich dann als unbegleitet zu betrachten, wenn die Einreise nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt.
Die Bearbeitung der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer die im Stadtgebiet Würzburg aufgegriffen werden, übernimmt das Team unbegleitete minderjährige Ausländer und Flüchtlingsfamilien im Allgemeinen Sozialdienst.

Neben den unbegleiteten Minderjährigen Ausländern gibt es in der Stadt Würzburg auch viele ausländische Familien mit ihren Kindern, die sog. begleiteten Minderjährigen. Wenn diese in einer Gemeinschaft- oder dezentralen Unterkunft von der Stadt Würzburg oder der Regierung leben und einen erzieherischen Unterstützungsbedarf haben, werden sie ebenfalls vom Team unbegleitete minderjährige Ausländer und Flüchtlingsfamilien im ASD betreut. 


 

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