Jugendhilfe in Strafverfahren und unsere Aufgaben
Dennoch: Ob „leichte“ oder „schwere“ Fälle - für viele Betroffene und ihre Angehörigen ist die Situation mit Fragen und Unsicherheiten verbunden.
Unsere Aufgabe ist es,
- die Betroffenen und (bei Minderjährigen) ihre Angehörigen in dieser Situation zu beraten und zu unterstützen (auch vor Gericht),
- Gründe der Straffälligkeit herauszufinden,
- falls notwendig Jugendhilfemaßnahmen bereitzustellen und dem Gericht Vorschläge für eine pädagogisch sinnvolle Verfahrenserledigung zu unterbreiten.
- nach Gerichtsverhandlungungen tätig zu werden und die Jugendlichen und Heranwachsenden bei der Erfüllung der gerichtlich angeordneten Maßnahmen zu unterstützen.
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