Ehrenamt - erweitertes Führungszeugnis
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Zuständig: Fachbereich Jugend und Familie/ Abteilung Kinder- Jugend und Familienarbeit
Beschreibung:
Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass unter anderem Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sogenanntes "erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben.
Fachliche Empfehlungen zur Handhabung des § 72a SGB VIII
(Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
Durch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz wurde auch § 72a SGB VIII, der den Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von der Wahrnehmung von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe zum Gegenstand hat, neu gefasst.
Fachliche Empfehlungen zum erweiterten Führungszeugnis, 387 KB |
Praxisfragen zur Anwendung des § 72a SGB VIII
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Praxisfragen zum erweiterten Führungszeugnis, 20 KB |
Vorgehensweise für Vereine / Verbände / Träger
Vorgehen Führungszeugnisse, 37 KBSelbstverpflichtungserklärung, 12 KB
Vorlage Vereine, 15 KB
Sammelbeantragung Erweitertes Führungszeugnis, 10 KB |
Präsentation erweitertes Führungszeugnis, 777 KB |
Vereinbarung Stadt Würzburg
Mustervereinbarung erweitertes Führungszeugnis, 826 KB |