Beantragung eines freiwilligen städtischen Zuschusses für Leiter*innen von Krabbelstuben, Elterninitiativen oder Spielstuben
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Sie leiten eine Krabbelstube, Elterninitiative oder Spielstube?
Dann haben Sie die Möglichkeit, einen jährlichen, freiwilligen städtischen Zuschuss bei uns zu beantragen.
Nachgewiesene Familienbildungsmaßnahmen können zusätzlich noch mit 3,00 € pro Maßnahme und Familie/Jahr (z. B. Erste-Hilfe-Kurs am Kind, musikalische Erziehung etc.) einfließen und bezuschusst werden.
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier:
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Formular zur Beantragung eines freiwilligen städtischen Zuschusses, 112 KB |
WICHTIGER HINWEIS ZUR ANTRAGSTELLUNG:
Der formlose, schriftliche Antrag muss bis spätestens 31.07. eines jeden Kalenderjahres bei uns vorliegen. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!