Beantragung eines freiwilligen städtischen Zuschusses für Leiter*innen von Krabbelstuben, Elterninitiativen oder Spielstuben
Wenn Sie eine Krabbelstube, Elterinitiative oder Spielstube leiten, haben Sie die Möglichkeit, einen jährlichen, freiwilligen städtischen Zuschuss zu beantragen. Nachgewiesene Familienbildungsmaßnahmen können zusätzlich noch mit 3,00 € pro Maßnahme und Familie/Jahr (z. B. Erste-Hilfe-Kurs am Kind, musikalische Erziehung etc.) einfließen und bezuschusst werden.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:
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Formular zur Beantragung eines freiwilligen städtischen Zuschusses, 112 KB |
WICHTIGER HINWEIS ZUR ANTRAGSTELLUNG:
Der formlose, schriftliche Antrag muss bis spätestens 31.07. eines jeden Kalenderjahres bei uns vorliegen. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt!