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Jugend und Familie

Elternbeiträge und Buchungszeiten

Mit der Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ist der Elternbeitrag für den Besuch der Kindertageseinrichtung von den Buchungszeiten der Eltern für ihr Kind abhängig (Art. 19, BayKiBiG). Die Elternbeiträge sind nach Stunden gestaffelt, entsprechend der möglichen Buchungszeiten.

Diese Regelung gilt auch für die Kinderbetreuung bei einer/m Tagesmutter/Tagesvater. Die Betreuungszeit vereinbaren Sie im Betreuungsvertrag mit Ihrer Kindertagespflegeperson. Zusätzlich können die Kindertagespflegepersonen Kosten für die Essensversorgung, Getränke oder auch Spielmaterial erheben.

Die Einziehung des Elternbeitrages erfolgt nach den vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg beschlossenen Sätzen. Maßgebend ist folgende Tabelle:

2023-09-01 Elternbeiträge 2023-09-01 Elternbeiträge, 41 KB

Werden mehrere Kinder einer Familie in Kindertagespflege betreut, reduziert sich der Elternbeitrag für das zweite Kind um 30,00 € pro Monat. Für das dritte und jedes weitere Kind reduziert sich der Elternbeitrag um 50 % des Regelbeitrages. Die Reihenfolge wird durch das Alter der Kinder bestimmt.

Ist den Eltern unter Anwendung des § 90 SGB VIII aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse die Aufbringung des Elternbeitrages nicht oder nicht in vollem Umfang zuzumuten, so kann eine Ermäßigung oder ein Erlass des Elternbeitrages bei der Stadt Würzburg, Fachbereich Jugend und Familie, beantragt werden. Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Betreuung gestellt werden.

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