Melden eines Notfalls - Die wichtigsten Informationen, die Sie der Leitstelle mitteilen sollten
Sie werden nach folgendem Schema um Auskunft gebeten
(das so genannte Abfrageschema der "5W´s")
W-Fragen | Details |
---|---|
WER ruft an? |
Namen, Telefonnummer, unter der Sie für Nachfragen erreicht werden können. |
WO ist der Einsatzort? |
genaue Adresse (Stadtteil, Straße, Hausnummer |
WAS ist passiert? |
Bitte berichten Sie ganz neutral, warum die Hilfe erforderlich ist. |
WIE VIELE? |
Personen, Verletzte, Vermisste? |
WARTEN auf Rückfragen |
Bitte erst auflegen, wenn die Leitstelle sagt, dass sie keine Fragen mehr hat. |
Es ist nicht schlimm, wenn Sie in der Aufregung nicht genau wissen, welche Angaben benötigt werden. Das Leitstellenpersonal wird die notwendigen Informationen von Ihnen abfragen.
Die Rettungskräfte einweisen
Bei schwierigen örtlichen Gegebenheiten, z. B. unübersichtliche Straßenführung, großer Wohnblock, großes Werksgelände o. ä., ist es zweckmäßig, einen Helfer zu beauftragen, die Rettungskräfte zu empfangen und einzuweisen.
Andere Helfer beauftragen, den Notruf zu veranlassen
In vielen Fällen müssen Verletzte und Kranke zu lange auf Rettungskräfte warten, weil deren Alarmierung zu spät erfolgt. Niemand an der Unfallstelle fühlt sich für den Notruf zuständig und verantwortlich. Fordern Sie als Ersthelfer daher eine andere Person gezielt auf: "Gehen Sie bitte zum nächsten Telefon/Notrufsäule und wählen den Notruf"
Unfälle mit gefährlichen Gütern
Ist ein Gefahrgut-Lkw, der mit einer orangefarbenen Warntafel gekennzeichnet ist, in einen Unfall verwickelt, sollte bereits im Notruf auf die Warntafel und möglichst die darauf befindlichen Ziffernkombinationen hingewiesen werden. Anhand der Ziffernkombinationen kann der Gefahrstoff identifiziert werden. Die Leitstelle und die Feuerwehr können dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Warnen Sie bei solchen Unfällen die Umstehenden und halten Sie einen möglichst großen Sicherheitsabstand zur Unfallstelle. Rauchen und Feuer ist wegen der möglichen Explosionsgefahr strengstens verboten!