Brandschadenbeseitigung - Eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Wir zeigen Ihnen Maßnahmen für die Brandschadensanierung auf. Auch möchten wir Ihnen ein paar Tipps zum sachgerechten Aufräumen der Brandstelle und zur Beseitigung des Brandschutts geben.
Themen:
- Gefährdungseinschätzung
- Erstmaßnahmen
- Reinigung und Sanierung
- Entsorgung
- Ansprechpartner
Gefährdungseinschätzung
Nach Ablöschen des Feuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten! Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.
Erstmaßnahmen
Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sorgen Sie dafür, dass keine Brandverschmutzungen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zweck rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folien ab und legen Sie im Übergangsbereich vor die nicht betroffenen Bereiche nasse Tücher zum Abtreten der Schuhe aus.
Sind Klima- bzw. Lüftungsanlagen vorhanden, sollten diese nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb gehen, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.
Reinigung und Sanierung
Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, in denen wenig verbrannt ist (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand, Brand eines Kerzengesteckes oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung) können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Schützen Sie Ihre Hände mit Gummihandschuhen.
Entsorgung
Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte (siehe Anschriften) leichter verwertet bzw. entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:
- verwertbare Bestandteile
- nicht verwertbaren Restmüll einschließlich brandverschmutzter und rußbeaufschlagter Materialien
- besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Sonderabfälle)
Verwertbare Bestandteile sind z.B.:
- Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
- nicht bandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)
Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:
- Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
- Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
- Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) sollten Sie zu einer Deponie bringen.
Sonderabfälle:
Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Sonderabfälle, die nach Art und Menge haushaltsüblich sind, können an bestimmen Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Brandschadenbeseitigung
- Arbeitsschutzausrüstung
- Berufsbekleidung
Entsorgung:
- Stadt Würzburg, Kundenbüro der Stadtreiniger
- Stadt Würzburg, Abfallberatung der Umweltstation
- Zweckverband Abfallwirtschaft
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jeder Zeit an die
Berufsfeuerwehr Würzburg
Hofstallstraße 3
97070 Würzburg
Tel: 0931/30 90 6-0 oder im Notfall: 112
Fax: 0931/30 90 6-520
Email: Integrierte.Leitstelle@stadt.wuerzburg.de
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