Reisegewerbekarte

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seines Betriebssitzes oder ohne einen Betriebssitz zu haben Waren oder Leistungen anbietet, Bestellungen aufnimmt oder als Schausteller tätig ist, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.

Die detaillierten Regelungen hierzu finden Sie in den §§ 55 ff der Gewerbeordnung. http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/BJNR002450869.htmlexterner Link

Würzburger Bürger können die Reisegewerbekarte mit diesem Antragsformular bei der Stadt Würzburg beantragen:

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, 114 KB

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Antrag auch die auf dem Formular genannten Unterlagen vorlegen müssen.

Bei einer Erweiterung bzw. Verlängerung der Reisegewerbekarte nutzt Ihnen dieses Formular:

Antrag auf Erweiterung bzw. Verlängerung der Reisegewerbekarte, 106 KB

>>> zurück