Maklererlaubnis
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie in § 34 c der Gewerbeordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html und in der MaBV http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewo_34cdv/gesamt.pdf
sowie dem Kreditwesengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/BJNR008810961.html
Die IHK für München und Oberbayern hat zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern übernommen. Erlaubnisse, die bis zum 31.12.2019 von den bis dahin zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erteilt wurden, bleiben erhalten.
Mehr Informationen sowie Formulare zur Antragsstellung:

