Vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen
Dies ist in § 12 des Gaststättengesetzes geregelt http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html
Die Erlaubnis kann für Feste und andere Veranstaltungen in Würzburg bei der Stadt Würzburg unter Vorlage dieses Formblattes beantragt werden:
Antrag auf vorübergehende Schankerlaubnis bei besonderen Anlässen | § 12 Gaststättengesetz bzw. Art. 19 LStVG | Stand: 06/2024, 226 KB |
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung eines Festes anzeigepflichtig sein kann. Die Anzeige ist mit dem gleichen Formular möglich.