Apothekenbetriebserlaubnis
Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus dem Apothekengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/apog/gesamt.pdf
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Zur Übergabe der Unterlagen vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin unter der Telefonnummer 37-3692 (Herr Laudenbacher). Bei Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Lebenslauf
- Reisepass oder Personalausweis
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, im Bürgerbüro bzw. bei ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, im Bürgerbüro bzw. bei ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein )
- Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit (Prüfung nach § 2 Abs. 3 ApoG)
- Bestätigung der Bayerischen Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Mitteilung über berufsgerichtliches Verfahren oder berufsgerichtliches Urteil
- eine Eidesstattliche Versicherung:
Eidesstattliche Versicherung, 18 KB
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate, Inhalt: physische und psychische Eignung)
- Nachweis, das Sie über die notwendigen Räume verfügen (z.B. Mietvertrag) sowie Grundrissplan der Räume im Maßstab 1:100 (nicht für Filialleiter)
- Vorlage des Kaufvertrages (nicht für Filialleiter)
- Erklärung der Wochenstundenzahl (nur für Filialleiter)