Apothekenbetriebserlaubnis
Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?
Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus dem Apothekengesetz
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Zur Übergabe der Unterlagen vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin unter der Telefonnummer 37-3691 (Herr Schlägel).
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Bei Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Lebenslauf
- Reisepass oder Personalausweis
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, im Bürgerbüro bzw. bei ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein )
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, im Bürgerbüro bzw. bei ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein )
- Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit (Prüfung nach § 2 Abs. 3 ApoG)
- Bestätigung der Bayerischen Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Mitteilung über berufsgerichtliches Verfahren oder berufsgerichtliches Urteil
- eine Eidesstattliche Versicherung:
Eidesstattliche Versicherung, 18 KB
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate, Inhalt: physische und psychische Eignung)
- Nachweis, das Sie über die notwendigen Räume verfügen (z.B. Mietvertrag) sowie Grundrissplan der Räume im Maßstab 1:100 (nicht für Filialleiter)
- Vorlage des Kaufvertrages (nicht für Filialleiter)
- Erklärung der Wochenstundenzahl (nur für Filialleiter)