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Apothekenbetriebserlaubnis

Der Betrieb einer Apotheke bedarf einer Erlaubnis.

Die Erlaubnispflicht ergibt sich aus dem Apothekengesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/apog/gesamt.pdfexterner Link

Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Zur Übergabe der Unterlagen vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin unter der Telefonnummer 37-3692 (Herr Laudenbacher). Bei Antragstellung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Lebenslauf
  • Reisepass oder Personalausweis 
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate, im Bürgerbüro bzw. bei ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein )
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 6 Monate, im Bürgerbüro bzw. bei ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen, Verwendungszweck "Apothekenbetriebserlaubnis" muss angegeben sein )
  • Approbationsurkunde, ggf. Promotionsurkunde
  • Nachweis über die berufliche Tätigkeit (Prüfung nach § 2 Abs. 3 ApoG)
  • Bestätigung der Bayerischen Apothekerkammer über die bei ihr gemeldeten Tätigkeiten und Mitteilung über berufsgerichtliches Verfahren oder berufsgerichtliches Urteil
  • eine Eidesstattliche Versicherung: Eidesstattliche Versicherung Eidesstattliche Versicherung, 18 KB
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate, Inhalt: physische und psychische Eignung)
  • Nachweis, das Sie über die notwendigen Räume verfügen (z.B. Mietvertrag) sowie Grundrissplan der Räume im Maßstab 1:100 (nicht für Filialleiter)
  • Vorlage des Kaufvertrages (nicht für Filialleiter)
  • Erklärung der Wochenstundenzahl (nur für Filialleiter)
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