Erlaubnis Bewachungsgewerbe

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Unter welchen Voraussetzungen darf das Bewachungsgewerbe ausgeübt werden?

Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Was versteht man unter 'Bewachung' im Sinne der Gewerbeordnung?

Bewachung ist eine Tätigkeit, die auf den Schutz von Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtet ist. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit, z. B. Beaufsichtigung oder Kontrollen.

Welche persönlichen Voraussetzungen müssen vorliegen?

Gewerbetreibenden bzw. gesetzliche Vertreter einer juristischen Person müssen zuverlässig sein und den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erbringen. Diese Voraussetzungen werden von der zuständigen Erlaubnisbehörde überprüft.

Wer darf im Bewachungsgewerbe als Bewachungspersonal eingesetzt werden?

Nur Arbeitnehmer, die vorher von der zuständigen Behörde überprüft wurden.

Welche Meldepflicht hat der Bewachungsunternehmer vor der erstmaligen Beschäftigung einer Wachperson?

Er muss die Wachperson über das Bewacherregister bei der Kreisverwaltungsbehörde melden.

Gibt es einen Antrag als PDF zum Download?

Ja, den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis im Bewachungsgewerbe können Sie sich hier herunterladen:

Bewachungsgewerbe | Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe | Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 a GewO, 52 KB
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dafür?

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