Steuer- und Meldepflicht, Anleinpflicht und weitere Informationen für Hundehalter
Im Stadtgebiet Würzburg sind folgende Regeln zu beachten:
- Steuer- und Meldepflicht
Steuerpflichtig ist, wer einen über 4 Monate alten Hund hält. Der Erwerb des Hundes ist anzuzeigen. Wer einen noch nicht 4 Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von 4 Monaten beim Steueramt anmelden.
Weitere Infos zur Hundesteuer
- Kampfhunde
Wer einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Stadt Würzburg. Dies gilt auch für deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen.
- Anleinpflicht
Kampfhunde und große Hunde (Schulterhöhe 50 cm) sind in allen Anlagen sowie öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine zu führen. Das gilt nicht für große Hunde außerhalb geschlossener Ortslage und in den Freilaufflächen, sofern es sich nicht um Kampfhunde handelt.
In den städtischen Grünanlagen sind alle Hunde, ob groß oder klein, anzuleinen!
- Hundekot
Leider häufen sich die Beschwerden über verunreinigte Straßen, Plätze, Baumscheiben und Parkanlagen. Hundekot ist nicht angenehm, sondern kann auch gesundheitsgefährdend werden. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, die "Hinterlassenschaften" ihrer Hunde zu beseitigen.
- Freilaufflächen
In der Stadt Würzburg gibt es mittlerweile ausreichend Hundefreilaufflächen, wo Sie den Hund nach Lust und Laune springen lassen können. Aber auch dort muss der Hundekot beseitigt werden!
- Hunde im Wald
Hunde sollten grundsätzlich im Wald nicht unangeleint ausgeführt werden, da sie schnell einmal Wild aufschrecken und diesem dann nachstellen. Bitte beachen Sie, dass die Jagdschutzberechtigten befugt sind, innerhalb des Jagdreviers wildernde Hunde zu töten!
