Halten von Kampfhunden
Welcher Hund gilt als Kampfhund?
Welcher Hund als Kampfhund gilt, regelt die Bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Agressvität und Gefährlichkeit.
Hierbei wird bei verschiedene Hunderassen oder Kreuzungen mit diesen Hunderassen die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet (Hunde der Kategorie 1). Unter die Kategorie 1 fallen die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu.
Bei anderen Hunderassen wird eine Eigenschaft als Kampfhund zwar grundsätzlich auch vermutet, jedoch kann der Besitzer der Behörde nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv oder gefährlich ist (Hunde der Kategorie 2). Zu diesen Rassen zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler.
Was gibt es bei der Haltung von Kampfhunden zu beachten?
Eine Zusammenfassung wichtiger Infos zum Halten von Kampfhunden finden Sie in nachfolgendem Infoblatt:
Infoblatt - Haltung von Kampfhunden - Stand 05.06.2018, 100 KB
Benötigt man für einen Kampfhund eine Erlaubnis bzw. gibt es eine Befreiung der Erlaubnispflicht?
Würzburger Bürger, die einen Kampfhund halten möchten, beantragen die Erlaubnis (bei Hunden der Kategorie 1) oder die Befreiung von der Erlaubnispflicht (bei Hunden der Kategorie 2) bei der Stadt Würzburg mit folgendem Formblatt:
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Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht zum Halten eines Kampfhundes Stand: 06_2024, 146 KB |
Datenschutzhinweise Art. 37 LStVG, 40 KB
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Bitte beachten Sie, dass für Kampfhunde die jährliche Hundesteuer 400 Euro beträgt.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Hundesteuer.