Halten von Kampfhunden
Hierbei wird bei verschiedene Hunderassen oder Kreuzungen mit diesen Hunderassen die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet (Hunde der Kategorie 1). Unter die Kategorie 1 fallen die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu.
Bei anderen Hunderassen wird eine Eigenschaft als Kampfhund zwar grundsätzlich auch vermutet, jedoch kann der Besitzer der Behörde nachweisen, dass sein Hund nicht gesteigert aggressiv oder gefährlich ist (Hunde der Kategorie 2). Zu diesen Rassen zählen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler.
Weitere Informationen:

Würburger Bürger, die einen Kampfhund halten möchten, beantragen die Erlaubnis (bei Hunden der Kategorie 1) oder die Befreiung von der Erlaubnispflicht (bei Hunden der Kategorie 2) bei der Stadt Würzburg mit folgendem Formblatt:
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Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht zum Halten eines Kampfhundes Stand: 06_2024, 146 KB |

Höhe der Hundesteuer
Bitte beachten Sie, dass für Kampfhunde die jährliche Hundesteuer 400 Euro beträgt.
Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier: https://www.wuerzburg.de/buerger/staedtische-finanzen/steuern-und-gebuehren/hundesteuer/index.html