Jagdschein
Wer ist für die Erteilung des Jagdscheines zuständig?
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Erteilung des Jagdscheines, wenn der Hauptwohnsitz Würzburg ist.
Welche Voraussetzungen müssen für die Ausstellung eines Jagdscheines erfüllt sein?
- Zuverlässigkeit (wird durch das Ordnungsamt geprüft)
- körperliche Eignung
- bestandene deutsche Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung (Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten. Bitte legen Sie hierzu die Bestätigung des Versicherers vor.)
Welche Unterlagen sind für die Beantragung eines Jagdscheines erforderlich?
Neuerteilung (nach bestandener Jägerprüfung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Jägerprüfungszeugnis
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
- 1 Passbild
Gibt es einen Antrag als PDF-Datei zum Download?
Ja, den Antrag für die 1. Erteilung eines Jagdscheines können Sie sich hier herunterladen:
Jagdschein (1. Erteilung) - Antrag, 196 KB
Ist für die Beantragung des Jagdscheines ein Termin erforderlich?
Ja, bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Welche Gebühren fallen für den Jagdschein an?
Jahres-Jagdschein | 60,00 Euro
Drei-Jahres-Jadgdschein | 150,00 Euro