Für Straßenmusiker ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich!

Achtung, Straßenmusiker aufgepasst! Gerne können Sie im Stadtgebiet spielen, jedoch nur mit  "Genehmigung"


Wo erhalte ich die Ausnahmegenehmigung für Straßenmusik?

Falls Sie die Absicht haben, im Stadtgebiet Würzburgs Musik spielen zu wollen, denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig eine hierfür benötigte Ausnahmegenehmigung  in der Fachabteilung Straßenverkehrsangelegenheiten, Domstr.1, während der üblichen Geschäftszeiten ausstellen zu lassen.

Was ist im Rahmen dieser Genehmigung erlaubt?

Dieser Bescheid erlaubt die Durchführung von Straßenmusik in der Zeit von 10:00 – 20:00 Uhr innerhalb der Fußgängerzone und kann für die Zeit von 1 bis maximal 3 Tage erteilt werden.

Ist die Anzahl der Ausnahmegenehmigungen begrenzt?

Es werden täglich max. 5 Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Welche Musikinstrumente sind von der Genehmigung ausgeschlossen?

Die Benutzung besonders störender Musikinstrumente ist nicht gestattet; dies gilt vor allem für:

  • Blasinstrument (Trompete etc.)
  • Schlagzeug und Trommel
Wie hoch ist die Gebühr für die Genehmigung?

Die Bescheidgebühr beträgt pro Tag 5,00 €.

Werden im Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt?

Aufgrund zahlreicher Beschwerden der Anwohner und Geschäftsleute nimmt speziell in den Sommermonaten die Lärmbelästigung durch Musikdarbietungen im Innenstadtbereich stark zu, so dass mehrmals täglich Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst erforderlich werden. So wird auch verhindert, dass die Beschallung im Stadtgebiet nicht überhand nimmt und der Geräuschpegel für Einheimische und Touristen passt!

Erfahrungsgemäß ist dadurch auch eine größere Übersicht vorhanden. So kann der „Straßenmusikant“ sein Können in regelmäßigen Abständen im Stadtgebiet unter Beweis stellen!

Speziell bei den Veranstaltungen auf dem Oberen oder Unteren Markt kann durch die Überwachung des KOD eine Störung durch überlaute Musik oder dergleichen umgehend unterbunden werden!


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