Für Straßenmusiker ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich!
Falls Sie die Absicht haben, im Stadtgebiet Würzburgs Musik spielen zu wollen, denken Sie bitte daran, sich rechtzeitig eine hierfür benötigte Ausnahmegenehmigung in der Fachabteilung Straßenverkehrsangelegenheiten, Domstr.1, während der üblichen Geschäftszeiten ausstellen zu lassen.
Dieser Bescheid erlaubt die Durchführung von Straßenmusik in der Zeit von 10:00 – 20:00 Uhr innerhalb der Fußgängerzone und kann für die Zeit von 1 bis maximal 3 Tage erteilt werden. Es werden täglich max. 5 Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Die Benutzung besonders störender Musikinstrumente ist nicht gestattet; dies gilt vor allem für:
- Blasinstrument (Trompete..)
- Schlagzeug und Trommel
Die Bescheidgebühr beträgt pro Tag 5,00 €.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden der Anwohner und Geschäftsleute nimmt speziell in den Sommermonaten die Lärmbelästigung durch Musikdarbietungen im Innenstadtbereich stark zu, so dass mehrmals täglich Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst erforderlich werden. So wird auch verhindert, dass die Beschallung im Stadtgebiet nicht überhand nimmt und der Geräuschpegel für Einheimische und Touristen passt!
Erfahrungsgemäß ist dadurch auch eine größere Übersicht vorhanden. So kann der „Straßenmusikant“ sein Können in regelmäßigen Abständen im Stadtgebiet unter Beweis stellen!
Speziell bei den Veranstaltungen auf dem Oberen oder Unteren Markt kann durch die Überwachung des KOD eine Störung durch überlaute Musik oder dergleichen umgehend unterbunden werden!