Kauf und Abbrennen von Feuerwerk während des Jahres
Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern durch den Fachhandel erfolgt während des Jahres nur mit einer entsprechenden Genehmigung. Die Gebühren für einen solchen Genehmigungsbescheid betragen 30,00 Euro.
Soll das Feuerwerk in Würzburg abgebrannt werden, so reichen Sie bitte mindestens 2 Wochen vor dem Abbrenntermin bei der Stadt Würzburg folgenden Antrag ein:
Antrag Kleinfeuerwerk, 32 KB |
Gesetzliche Grundlagen:
Sprengstoffgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.html und
Sprengstoffverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/index.html