Kauf und Abbrennen von Feuerwerk während des Jahres

Außerhalb des 31.12. und 01.01. jeden Jahres dürfen Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände nur zu besonderen Anlässen und mit einer Ausnahmegenehmigung abgebrannt werden.


Dürfen das ganze Jahr Feuerwerkskörper abgebrannt werden?

Nein, Feuerwerk darf normalerweise nur am 31. Dezember und 1. Januar ohne Genehmigung abgebrannt werden. An allen anderen Tagen ist das nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt – zum Beispiel bei Hochzeiten oder besonderen Feiern.

Ist der Verkauf von Feuerwerk auch außerhalb von Silvester möglich?

Nur mit einer speziellen Erlaubnis. Fachgeschäfte dürfen Feuerwerk während des Jahres nur verkaufen, wenn sie dafür eine Genehmigung haben.

Was kostet so eine Genehmigung?

Die Gebühren für einen solchen Genehmigungsbescheid betragen 30,00 Euro.

Was muss ich tun, wenn ich Feuerwerk abbrennen möchte?

Soll das Feuerwerk in Würzburg abgebrannt werden, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin einen Antrag bei der Stadt Würzburg stellen.

Verwenden Sie dafür das nachfolgende Formular:

Antrag Kleinfeuerwerk, 32 KB
Welche Gesetze gelten dafür?

Die Regelungen stehen im Sprengstoffgesetzexterner Link und der Sprengstoffverordnungexterner Link.


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