Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Wer an einem Lehrgang über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen will, der benötigt nach den Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.


Wie kann man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann für Würzburger Bürger bei der Stadt Würzburg mit folgendem Formular beantragt werden:

Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung, 91 KB
Welche Gesetze gelten dafür?

Die Regelungen stehen im Sprengstoffgesetzexterner Link und der Sprengstoffverordnungexterner Link.


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