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Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Wer an einem Lehrgang über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen will, der benötigt nach den Vorgaben der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann für Würzburger Bürger bei der Stadt Würzburg mit folgendem Formular beantragt werden:

Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung, 91 KB

 

Gesetzliche Grundlagen: Sprengstoffgesetz http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/index.htmlexterner Link und Sprengstoffverordnung http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/index.htmlexterner Link

 

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