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Stadttauben

Taubenfütterungsverbot

Seit 2009 ist das Füttern von verwilderten Tauben im gesamten Würzburger Stadtgebiet verboten und kann – sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen – mit einem Bußgeld bis zu 1.000,- Euro geahndet werden.

Bitte beachten Sie, dass dieses Verbot auch das Auslegen von Futter und Lebensmitteln umfasst, welches zwar nicht gezielt für die Tauben vorgesehen war, jedoch erfahrungsgemäß von diesen Tieren aufgenommen wird.

Das Fütterungsverbot fußt auf den Beschlüssen des Bau- und Ordnungsausschusses der Stadt Würzburg vom 21.07.2009 sowie 22.09.2009 und der Sicherheitsverordnung der Stadt Würzburg.

Was sind die Hintergründe für das Fütterungsverbot von Tauben im gesamten Würzburger Stadtgebiet?

Viele Städte dieser Welt werden von Tauben bevölkert. Der Weltbestand wird heute auf über 500 Millionen Individuen geschätzt. Die Stadttauben stammen ursprünglich von der Felsentaube (Columbia livia) ab. Deren Lebensraum sind zerklüftete Felsenküsten, Klippen und Höhlen. Dort brüten sie in großen Kolonien in natürlichen Nischen. Aufgrund ihrer erstaunlichen Anpassungsfähigkeit entwickelten sich diese Tiere schon vor Jahrtausenden zu Kulturfolgern, sodass sich der Mensch ihre Eigenschaften alsbald leicht zu Nutze machen konnte und die Felsentaube domestizierte (Columbia livia f. domestica).

Vor etwa 100 Jahren waren die Taubenbestände in den Städten noch recht klein. Die Ruinenstädte sowie die bald danach einsetzende Überflussgesellschaft nach dem zweiten Weltkrieg führten jedoch zu einem starken Anwachsen der Populationen in vielen Städten. Darüber hinaus gesellen sich regelmäßig verirrte oder ausgesetzte Brief-, Reise- oder Rassetauben zu den bestehenden Stadttaubenschwärmen, sodass Teile der Schwärme auch aus verwilderten Haustauben und deren Nachkommen bestehen.

Die Stadttauben ähneln ihren felsenbrütenden Vorfahren in Bezug auf die Nistplatzsuche und bevorzugen Vorsprünge und Nischen an oder in Gebäuden. Sie brüten im Übrigen nicht auf Bäumen wie z. B. die Ringeltauben, sondern bauen ihr Nest auf Dachböden, Mauervorsprüngen, Fassadennischen sowie Eisenträgern.

Diese Eigenschaft kann man sich zu Nutze machen und den Tieren Taubenschläge mit ähnlichen Strukturen anbieten. Dort können sie ausreichend mit artgerechtem Futter versorgt sowie gesundheitlich überwacht werden.

Problematisch werden Taubenpopulationen dann, wenn sie zu groß für die vorhandenen Ressourcen werden (Nistplätze und Futterangebot). Das Wohlergehen der Schwärme verringert sich, die Anfälligkeit für Krankheiten ist erhöht. Eine Überpopulation sollte demnach zum Wohle der Tauben verhindert werden.

Um die Stadttaubenbestände tierschutzgerecht zu reduzieren, werden die Tiere ausschließlich in den betreuten Taubenschlägen mit artgerechtem Futter versorgt. Flankierend wird eine sanfte Geburtenkontrolle durch Austausch der frisch gelegten Eier gegen Attrappen durchgeführt. Unter diesen Voraussetzungen kann ihre Anzahl auf ein verträgliches Maß reduziert und ein guter Gesundheitszustand erreicht werden.

Das gut gemeinte Taubenfüttern kann sich negativ auf Mensch und Tier auswirken. Diese meist nicht taubengerechte Ernährung führt zu einer Fehl- und Mangelernährung und damit auch zu dem unerwünschten Durchfallkot der Tiere. Durch Fütterungen außerhalb der betreuten Taubenbehausungen werden die Tiere vermehrt auf den Straßen zu finden sein und verirrte Zuchttauben eingeladen, sich den Stadttauben anzuschließen. Zudem erschwert es die Bindung an und zugleich Versorgung der Tiere in einem Taubenschlag.

Tierschutz ist, Tauben außerhalb der betreuten Schläge nicht zu füttern!

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