Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhängern gilt ein grundsätzliches Fahrverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr
im Zeitraum vom 01.07. bis 31.08. an Samstagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen (Ferienreiseverordnung)
Der Antrag kann bei der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, gestellt werden, wenn die erforderliche Fahrt in Würzburg beginnt oder sich der Betriebssitz der Firma oder der Wohnsitz des Antragstellers in Würzburg befindet.
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (PDF-Dokument), 20 KB