Sonn-, Feiertagsfahrverbot und Ferienreiseverordnung
Was regelt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie alle Lkw mit Anhängern dürfen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht fahren – und zwar von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Was regelt die Ferienreiseverordnung zusätzlich?
Im Zeitraum vom 01. Juli bis 31. August gilt ein zusätzliches Fahrverbot an Samstagen für die oben genannten Fahrzeuge – und zwar von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen.
Gibt es Ausnahmen von diesen Fahrverboten?
Ja. Für bestimmte Transporte und Güter können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.
Wo kann die Ausnahmegenehmigung beantragt werden?
Bei der Fachabteilung Ordnungsaufgaben, wenn:
- die Fahrt in Würzburg beginnt, oder
- der Betriebssitz der Firma bzw. der Wohnsitz des Antragstellers in Würzburg liegt.
Gibt es ein Antragsformular zum Download?
Ja, hier können Sie den Antrag herunterladen:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung von Transporten an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (PDF-Dokument), 20 KB