Parkausweise für Menschen mit Schwerbehinderung
Wer kann einen Parkausweis beantragen?
- Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (EU-Parkausweis)
- Blinde Menschen (EU-Parkausweis)
- Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa aufweisen (nur Parkausweis für besondere Gruppen)
- Schwerbehinderte, die einen Grad der Behinderung von mindestens 70 aufgrund künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung aufweisen (nur Parkausweis für besondere Gruppen)
Zu was berechtigt der Parkausweis?
- Parken auf Behindertenparkplätzen (nur mit EU-Parkausweis)
- Soweit in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht auch:
- im eingeschränkten Haltverbot oder auf Bewohnerparkplätzen bis zu drei Stunden,
- im Zonenhaltverbot mit Überschreitung der zugelassenen Parkdauer,
- auf Kurzzeitparkplätzen (Parkscheibenregelung) über die zugelassene Höchstparkdauer hinaus,
- in Fußgängerzonen, in denen das Be-und Entladen freigegeben ist, während der Lieferzeit,
- an Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit der Durchgangsverkehr nicht behindert wird.
- Soweit nichts anderes angegeben ist, beträgt die Höchstparkdauer 24 Stunden.
Wie wird ein Parkausweis beantragt?
Der Antrag für den Parkausweis kann bei der FA Ordnungsaufgaben persönlich, durch eine beauftragte Person oder per Email gestellt werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Schwerbehindertenausweis des Zentrums Bayern Familie und Soziales,
- Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales,
- Personalausweis,
- ein Passfoto (EU-Parkausweis).
Parkausweis für Schwerbehinderte (Online-Service),